Stand: 26. Oktober 2026
Die KI-Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung betreffen zahlreiche Unternehmen. Chatbots beantworten Kundenanfragen, KI erstellt Texte und Bilder und unterstützt interne Prozesse. Doch wann muss der Einsatz künstlicher Intelligenz offengelegt werden?
Seit dem 2. August 2026 gelten wesentliche Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act). Sie sollen sicherstellen, dass Menschen KI-generierte Inhalte und bestimmte KI-Interaktionen erkennen können.
Artikel 50 der KI-Verordnung unterscheidet zwischen Pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Nicht jede KI-Nutzung ist automatisch kennzeichnungspflichtig.
Chatbots: Anbieter müssen bestimmte KI-Systeme so gestalten, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren. Eine ausdrückliche Information ist nicht erforderlich, wenn dies offensichtlich ist.
KI-generierte Bilder, Videos und Audiodateien: Anbieter müssen künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte unter den gesetzlichen Voraussetzungen maschinenlesbar kennzeichnen. Wer Deepfakes einsetzt, muss deren künstlichen Ursprung grundsätzlich offenlegen.
KI-generierte Texte: Bei Veröffentlichungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse kann eine Kennzeichnung erforderlich sein. Eine Ausnahme besteht bei menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle mit entsprechender redaktioneller Verantwortung.
Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Beim Einsatz bestimmter Systeme müssen betroffene Personen informiert werden. Einzelne Anwendungen sind grundsätzlich verboten.
Die KI-Verordnung wird schrittweise umgesetzt. Die wichtigsten Termine, beginnend mit dem spätesten:
| Datum | Regelung |
|---|---|
| 02.08.2028 | Hochrisiko-Vorschriften für bestimmte regulierte Produkte |
| 02.12.2027 | Hochrisiko-Vorschriften für KI-Systeme nach Anhang III |
| 02.12.2026 | Ende einer begrenzten Übergangsfrist für bestimmte Kennzeichnungspflichten von Anbietern |
| 02.08.2026 | Transparenzpflichten nach Artikel 50 |
| 02.08.2025 | Wichtige Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck |
| 02.02.2025 | Erste Verbote und Anforderungen an KI-Kompetenz |
| 01.08.2024 | Inkrafttreten der KI-Verordnung |
Die späteren Fristen für Hochrisikosysteme verschieben nicht die bereits geltenden Transparenzpflichten.
Die KI-Verordnung ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ersetzt sie jedoch nicht.
Sobald KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Unternehmen weiterhin eine geeignete Rechtsgrundlage, Transparenz, Datenminimierung und angemessene Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten.
Besondere Vorsicht ist bei Gesundheits- und Beschäftigtendaten erforderlich.
Um die KI-Transparenzpflichten einzuhalten, sollten Unternehmen ihre KI-Anwendungen erfassen, mögliche Kennzeichnungspflichten prüfen und Verantwortlichkeiten festlegen. Ebenso wichtig sind klare interne Regeln, die datenschutzrechtliche Bewertung und die Qualifizierung der Mitarbeitenden.
Die KI-Verordnung verlangt nicht, dass jede KI-Nutzung gekennzeichnet wird. Entscheidend sind die konkrete Anwendung und die gesetzlichen Vorgaben.
Wer Transparenzpflichten frühzeitig prüft und klare Prozesse schafft, stärkt Rechtssicherheit und Vertrauen.
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