Stand: 26. Oktober 2026
KI und Datenschutz gehören zusammen. Künstliche Intelligenz kann Arbeitsabläufe vereinfachen, die Kommunikation verbessern und Unternehmen effizienter machen. Gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen beim Schutz personenbezogener Daten.
Welche Informationen dürfen in KI-Systeme eingegeben werden? Welche rechtlichen Vorgaben gelten? Und wie können Unternehmen Risiken vermeiden?
Werk3 für Datenschutz GmbH unterstützt Unternehmen dabei, den Einsatz künstlicher Intelligenz datenschutzrechtlich zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.
KI und Datenschutz müssen insbesondere dann gemeinsam betrachtet werden, wenn Anwendungen personenbezogene oder vertrauliche Informationen verarbeiten.. Besonders kritisch ist die Eingabe von Kunden-, Beschäftigten- oder Gesundheitsdaten in externe KI-Systeme.
Neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen gegebenenfalls die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung beachten. Dazu gehören unter anderem Transparenzpflichten, KI-Kompetenz und besondere Vorgaben für Hochrisikosysteme.
Welche Anforderungen gelten, hängt von der konkreten Anwendung ab.
Welche KI-Systeme werden eingesetzt? Welche Daten werden verarbeitet und welche Risiken entstehen?
Eine strukturierte Bestandsaufnahme schafft die Grundlage für geeignete Datenschutzmaßnahmen.
Werk3 kann Unternehmen bei der Prüfung von Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitung, Informationspflichten und erforderlichen Schutzmaßnahmen unterstützen.
Klare Richtlinien legen fest, welche KI-Anwendungen verwendet werden dürfen und wie Beschäftigte mit vertraulichen Informationen umgehen sollen.
Der verantwortungsvolle KI-Einsatz setzt ausreichende Kenntnisse voraus. Geeignete Qualifizierungsmaßnahmen helfen, Risiken zu erkennen und Fehler zu vermeiden.
Neue KI-Funktionen oder veränderte Datenverarbeitungen können zusätzliche Prüfungen erforderlich machen. Deshalb sollte KI dauerhaft in die Datenschutzorganisation eingebunden werden.
Im Gesundheitswesen werden häufig besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet.
Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen beim KI-Einsatz daher besonders sorgfältig prüfen, ob Datenschutz, Informationssicherheit und gegebenenfalls weitere regulatorische Anforderungen eingehalten werden.
Eine frühzeitige Bewertung hilft, Risiken zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Künstliche Intelligenz und Datenschutz müssen keine Gegensätze sein. Entscheidend sind klare Verantwortlichkeiten, geeignete Schutzmaßnahmen und eine rechtliche Bewertung der eingesetzten Systeme.
Sie möchten KI datenschutzkonform in Ihrem Unternehmen einsetzen?
Werk3 für Datenschutz GmbH unterstützt Sie dabei, passende Maßnahmen für Ihre betriebliche Praxis zu entwickeln.
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