Ab dem 06.03.2024 führt Google Schritt für Schritt die Vorgabe ein, dass Websites ein Einwilligungsbanner mit dem neuen Google Consent Mode V2 haben müssen.
Die Nutzung von First-Party-Zielgruppen bei Google Ads und Google Analytics ist nur noch möglich, wenn der Nutzer, also der Website-Besucher, seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und das entsprechende Signal über den Google Consent Mode V2 an Google zurückgesendet wurde.
Hintergrund ist eine neue EU Vorgabe (Digital Markets Act (DMA)), welche Unternehmen ab 2024 dazu verpflichtet die Zustimmung zum Tracking vorweisen zu können – siehe auch „Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU“.
Er regelt das Verhalten der Google Tags (Analytics, Ads, Floodlight, Conversion Linker) auf Basis der Zustimmung bzw. des Consent deiner User – nicht mehr und nicht weniger.
Mit der neuen Version 2 hat Google den Google Consent Mode in einen „Basic Mode“ und einen „Advanced Mode“ aufgeteilt.
Im Basic Google Consent Mode werden ausschließlich Daten an Google gesendet, wenn die Einwilligung des Users vorliegt – der Nutzer im Cookie-Banner also auf „Annehmen“ geklickt hat. Liegt keine Zustimmung vor, werden keine Daten an Google gesendet. Auch keine Pings.
Damit ändert sich im Basic Google Consent Mode NICHTS am bisherigen Tracking. Alles bleibt wie zuvor.
Das einzige ist, dass die GCM „Basic“-Einstellung entsprechend im Google Tag Manager vorgenommen werden muss, damit Google sicherstellen kann, dass tatsächlich nur Daten erhoben werden, wenn Consent vorliegt.
Der Google Consent Mode V2 regelt also das Verhalten der Google Tags (Analytics, Ads, Floodlight, Conversion Linker) auf Basis der Zustimmung bzw. des Consent deiner User UND bietet ein cookieloses Tracking für Consent-Ablehner, um Datenlücken in Google Ads und GA4 zu schließen.
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Bildquelle: Borlabs Cookiebanner inkl. eigener Beschriftung