Seit dem 01.01.23 gibt es keinen gelben Schein mehr. Ihre Arbeitnehmer gehen zum Arzt und kommen bei einer Krankschreibung ihrer Meldepflicht nach. Sie geben Ihnen die Dauer der Krankmeldung an.
Sie, als Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online abzurufen.