Im Mai 2018 hat der deutsche Ärztetag das Fernbehandlungsverbot aufgehoben und spätestens seit Corona ist die Telemedizin auf dem Vormarsch. Eine telefonische Krankmeldung oder eine Videosprechstunde gehören mittlerweile zum Alltag und das Angebot wird von kranken Patienten, die so nicht einmal das Bett verlassen müssen, gerne genutzt.
Trotzdem muss man daran denken, dass sensible Gesundheitsdaten mit der Nutzung des Online-Angebots durch das Internet wandern und nicht mehr nur in der Praxis lokal verbleiben. In den meisten Fällen spielt auch ein Drittanbieter eine Rolle, was die Punkte, die unsere Aufmerksamkeit in Bezug auf den Schutz der Daten abverlangen, erweitert.
In einer Videosprechstunde geht es in den meisten Fällen um hochsensible Informationen – sei es die Besprechung einer Diagnose, die Anpassung von Medikamenten oder die Weitergabe medizinischer Empfehlungen. Diese Daten unterliegen nicht nur der ärztlichen Schweigepflicht, sondern auch den strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ärzte, die eine solche Sprechstunde anbieten, müssen sicherstellen, dass die Privatsphäre der Patienten und der Schutz der übermittelten Daten zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Die Plattformen müssen Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein, um ein Abfangen der Daten zu verhindern und somit einem Datenschutzvorfall vorzubeugen.
Informier deine Patienten vor der Videosprechstunde genau darüber, wie und wo ihre Daten gespeichert und verarbeitet werden. Auch müssen die Patienten vor der Videosprechstunde ihre Einwilligung hierfür abgegeben haben.
Stellen Sie den Patienten vorab auch die Datenschutzhinweise zur Verfügung, die alle relevanten Informationen enthält.
Erfasse und speichere nur die Daten der Patienten, die für die Behandlung zwingend erforderlich sind.
Grundsätzlich dürfen Videosprechstunden nicht aufgezeichnet werden. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Patient hierfür seine Einwilligung abgegeben hat. Ein Beispiel hierfür wäre die Aufzeichnung für Schulungszwecke.
Wenn Daten an Dritte weitergegeben werden, z.B. zu Abrechnungszwecke, sollten die Daten pseudonymisiert sein, sodass die Identität des Patienten geschützt bleibt.
Sorge dafür, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die Daten haben. Der Plattformbetreiber darf zu keiner Zeit die Möglichkeit haben, Patientendaten einzusehen.
Setze nur auf Systeme, die entweder von der Datenschutz cert GmbH oder der TÜV Informationstechnik GmbH zertifiziert wurden und somit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Sorge dafür, dass die Software immer auf dem neuesten Stand, um auftretende Sicherheitslücken zu schließen und es Angreifern so schwer wie möglich zu machen an die sensiblen Daten zu gelangen.
Ärzte und medizinisches Fachpersonal sollten im Umgang mit den Plattformen geschult werden, um Fehler oder Missbrauch zu vermeiden.
Stelle sicher, dass die Geräte, die für die Videosprechstunde genutzt werden, durch Firewalls, Virenschutz und regelmäßige Updates gesichert sind. In regelmäßigen Abständen sollte hierfür ein IT-Experte beauftragt werden, der die IT-Infrastruktur prüft und etwaige Sicherheitslücken aufdeckt.
Videosprechstunden sind eine großartige Möglichkeit, die Gesundheitsversorgung flexibel und ortsunabhängig zu gestalten. Nur durch die konsequente Einhaltung hoher Datenschutzstandards kann das Vertrauen der Patienten gewonnen und dauerhaft gesichert werden.
Datenschutz ist hier nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Qualitätsmerkmal. Anbieter, die auf Sicherheit setzen, schaffen eine vertrauensvolle Grundlage für die Weiterentwicklung und Akzeptanz dieser modernen Behandlungsmethode.
Die Videosprechstunde ist aus der modernen Gesundheitsversorgung nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglicht eine flexible und ortsunabhängige ärztliche Betreuung, was den Alltag der Patienten erheblich erleichtert. Von der Diagnose, über die Beratung bei akuten Beschwerden, bis hin zur Nachsorge bietet die Videosprechstunde einen großen Mehrwert für Fälle, die nicht unbedingt ein Erscheinen in der Praxis notwendig machen. Mit den entsprechenden Maßnahmen zur Vorbeugung von Datenschutzvorfällen und der entsprechenden Aufklärung und Transparenz gegenüber den Patienten, steht dem Anbieten der Videosprechstunde also nichts mehr im Weg.
Bildquelle: Freepik
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