Datenschutz und KI im Gesundheitswesen

KI und Datenschutz - Ein Computerchip mit aufgedrucktem Gehirn und den Buchstaben K und I


Technische Revolution mit Chancen, aber auch Risiken


Die Einführung von künstlicher Intelligenz (KI) kann das Gesundheitswesen massiv revolutionieren. Nicht nur in der Behandlung, sondern auch was die Diagnose, Früherkennung und fortlaufende Genesung betrifft, bietet die Vereinigung von menschlicher und künstlicher Intelligenz eine Verbindung von unglaublicher Stärke.


In diesem Blog-Beitrag beleuchten wir die Schnittstellen zwischen Datenschutz und KI im Gesundheitswesen, die Chancen, die sich daraus ergeben, aber auch die Risiken und Herausforderungen, die bewältigt werden müssen.


Sensible Daten im Gesundheitswesen: Enorm Wertvoll!

Gesundheitsdaten gehören zu einer der sensibelsten und persönlichsten personenbezogenen Daten und sind daher von unschätzbarem Wert. Sie umfassen alles von Krankheiten und Behandlungen bis hin zu genetischen Informationen. Nicht nur für KI-Systeme sind diese Daten von unschätzbarem Wert.


Durch die Analyse großer Mengen an Gesundheitsdaten können KI-Algorithmen Muster erkennen, die unterstützend für die Diagnose und Behandlung von Krankheiten entscheidend sein können.

Ein Beispiel ist die Früherkennung von Krankheiten wie Krebs. Durch die genaue Analyse von Röntgenbildern und anderen medizinischen Scans und Daten kann die KI Auffälligkeiten entdecken, die vom menschlichen Auge eventuell unentdeckt bleiben.

Ein weiteres Beispiel ist die personalisierte Medizin, bei der die künstliche Intelligenz mit medizinischen Daten des Patienten gefüttert wird, um individuelle, präzise Behandlungspläne zu erstellen, die noch besser auf den Patienten abgestimmt sind.


Datenschutz und KI: Eine zentrale Herausforderung

Während die Vorteile von KI im Gesundheitswesen nicht zu übersehen sind, wirft die Arbeit der künstlichen Intelligenz mit sensiblen Patientendaten erhebliche Bedenken bezüglich Datenschutz und Datensicherheit auf. Hier geht es um folgende Schlüsselprobleme:


1. Datensicherheit

Durch die erheblichen Mehrdaten, die durch die zusätzliche Nutzung eines KI-Systems entstehen, wird das ohnehin schon große Interesse der Cyber-Kriminellen noch mehr angefeuert. Die Daten müssen unbedingt vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Ein Datenleck hätte erhebliche Konsequenzen für alle Beteiligten.


2. Einwilligung und Transparenz

Über den Einsatz von KI-Algorithmen und die Erhebung personenbezogener Daten muss der Patient umfassend informiert werden. Das einholen der Einwilligung des Patienten ist ein zentraler Aspekt des Datenschutzes. Ebenso wichtig ist die Transparenz. Der Patient soll nicht nur über die Verarbeitung seiner Daten informiert werden, sondern insbesondere was die künstliche Intelligenz angeht auch verstehen, wie und warum seine Daten verarbeitet werden.


3. Anonymisierung und Pseudonymisierung

Es ist nicht notwendig, dass die Daten mit der die KI arbeitet einer bestimmten Person direkt zugeordnet werden können. Der Datenschutz verlangt hier eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung.

Anonymisierung bedeutet, dass alle Identifizierungsmerkmale entfernt werden, sodass die Daten keiner Person mehr zugeordnet werden können. Bei der Pseudonymisierung werden die Identifizierungsmerkmale durch Codes ersetzt, die eine Rückverfolgung erschweren, aber nicht unmöglich machen.


4. Recht auf Vergessen

In der Datenschutzverordnungen (DSGVO), haben Patienten das Recht, ihre Daten löschen zu lassen. Dies stellt eine Herausforderung für die Unterstützung durch KI-Systeme dar, die auf eine große Menge Daten angewiesen sind, um genaue Ergebnisse zu liefern. Es muss ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen dem Recht des Einzelnen auf Löschung seiner Daten und dem korrekten Funktionieren der KI.


Chancen durch KI im Gesundheitswesen

Trotz der aufkommenden Herausforderungen bietet der Einsatz von künstlichen Intelligenz im Gesundheitswesen enorme Chancen:


1. Verbesserte Patientenversorgung

KI kann die Diagnosegenauigkeit erhöhen, Behandlungsvorgänge optimieren und die Patientenversorgung enorm verbessern. Dies führt zu besseren und genaueren Behandlungsergebnissen und einer effizienteren und sinnvolleren Ressourcennutzung.


2. Personalisierte Medizin

Durch die Analyse individueller Gesundheitsdaten kann die künstliche Intelligenz maßgeschneiderte Behandlungspläne entwickeln, die besser auf die Bedürfnisse des einzelnen Patienten abgestimmt sind. Dies erhöht die Wirksamkeit von Behandlungen und kann die Gefahr auftretender Nebenwirkungen minimieren.


3. Effizienzsteigerung

KI-Systeme können administrative Aufgaben automatisieren und unterstützen. Beispiele wären die Verwaltung von Patientenakten und die Terminplanung, was das medizinische Personal entlastet und den Fokus auf die direkte Patientenversorgung legt. Auch im Personalmanagement und in der Schichtplanung könnte die künstliche Intelligenz unterstützend eingesetzt werden.


4. Forschung und Entwicklung

KI kann auch in der medizinischen Forschung eine entscheidende Rolle spielen, indem sie große Datenmengen analysiert und Muster erkennt, die zu neuen Erkenntnissen und innovativen Behandlungsansätzen führen könnten. Mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz kann die Forschung außerdem beschleunigt und die zur Verfügung stehenden Ressourcen besser eingesetzt werden.


Fazit: Datenschutz und KI geht nicht? Geht doch!

Der Einsatz von KI im Gesundheitswesen steht an der Schwelle zu einer Revolution, wovon sowohl der Patient als auch das medizinische Personal profitieren kann. Doch diese Revolution kann nur erfolgreich sein, wenn der Datenschutz nicht in den Schatten gestellt und unbedingt beachtet wird.

Die Sicherstellung der Privatsphäre der Patienten und deren personenbezogene Daten muss Hand in Hand mit der technologischen Entwicklung gehen.


Gesundheitsorganisationen und Technologieentwickler müssen eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass KI-Systeme sicher und transparent sind. Gleichzeitig muss die Politik klare und durchsetzbare Richtlinien schaffen, die sowohl den Datenschutz, als auch die technische Entwicklung mit der KI fördern.

Die Balance zwischen dem Schutz sensibler Gesundheitsdaten und dem Potenzial von KI im Gesundheitswesen zu finden, wird eine der größten Herausforderungen unserer Zeit sein. Doch wenn es gelingt, diese Balance zu schaffen, steht einer Zukunft, in der KI ein entscheidender Bestandteil des Gesundheitssystems ist, nichts mehr im Wege.

KI und Mensch im Gesundheitswesen

Bildquelle: https://pixabay.com/de/illustrations/rechner-chip-ki-8266849/

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NIS2 – NEUE EU-RICHTLINIE FÜR CYBERSICHERHEIT

Europäische Flagge die auf die neue NIS2 Richtlinie hindeuten soll.

Im Jahr 2023 hat die Europäische Union eine Reform der Cybersicherheitsregulierung für kritische Infrastrukturen durchgeführt, die NIS2 Richtlinie. Der Geltungsbereich wurde erheblich erweitert, was zur direkten Betroffenheit von etwa 30.000 Unternehmen in Deutschland führt. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht muss bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen.

Was sind die neuen Anforderungen?

Betroffene Unternehmen


DIREKT

Firmengröße (> 50 Mitarbeiter,
> 10 Mio. EUR Umsatz) und Sektorzugehörigkeit


INDIREKT

Kritische Lieferanten und Dienstleister direkt betroffener Unternehmen


Betroffene Sektoren der neuen NIS2 Richtlinie


Bildquelle: https://pixabay.com/de/illustrations/flagge-eu-europäisch-europa-4303637/
Bildquelle: https://www.ngenn.net (IX Magazin, Ausgabe 2024 / 03)

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Google Consent Mode V2

Google Schriftzug Google Consent Mode V2

Ab dem 06.03.2024 führt Google Schritt für Schritt die Vorgabe ein, dass Websites ein Einwilligungsbanner mit dem neuen Google Consent Mode V2 haben müssen.

Die Nutzung von First-Party-Zielgruppen bei Google Ads und Google Analytics ist nur noch möglich, wenn der Nutzer, also der Website-Besucher, seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und das entsprechende Signal über den Google Consent Mode V2 an Google zurückgesendet wurde. 

Hintergrund ist eine neue EU Vorgabe (Digital Markets Act (DMA)), welche Unternehmen ab 2024 dazu verpflichtet die Zustimmung zum Tracking vorweisen zu können – siehe auch „Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU“.


Was macht der Google Consent Mode V2? 

Er regelt das Verhalten der Google Tags (Analytics, Ads, Floodlight, Conversion Linker) auf Basis der Zustimmung bzw. des Consent deiner User – nicht mehr und nicht weniger.

Mit der neuen Version 2 hat Google den Google Consent Mode in einen „Basic Mode“ und einen „Advanced Mode“ aufgeteilt.

Im Basic Google Consent Mode werden ausschließlich Daten an Google gesendet, wenn die Einwilligung des Users vorliegt – der Nutzer im Cookie-Banner also auf „Annehmen“ geklickt hat. Liegt keine Zustimmung vor, werden keine Daten an Google gesendet. Auch keine Pings.

Damit ändert sich im Basic Google Consent Mode NICHTS am bisherigen Tracking. Alles bleibt wie zuvor.

Das einzige ist, dass die GCM „Basic“-Einstellung entsprechend im Google Tag Manager vorgenommen werden muss, damit Google sicherstellen kann, dass tatsächlich nur Daten erhoben werden, wenn Consent vorliegt.

Zusammengefasst

Der Google Consent Mode V2 regelt also das Verhalten der Google Tags (Analytics, Ads, Floodlight, Conversion Linker) auf Basis der Zustimmung bzw. des Consent deiner User UND bietet ein cookieloses Tracking für Consent-Ablehner, um Datenlücken in Google Ads und GA4 zu schließen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne!


Bildquelle: https://pixabay.com/de/vectors/google-seo-suchmaschine-www-408194/
Bildquelle: Borlabs Cookiebanner inkl. eigener Beschriftung

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Google Analytics 4.0

Was ist Google Analytics 4.0?

Google Analytics 4.0 ist die neueste Version von Googles Web-Analyse-Tool und bietet erweiterte Funktionen und Analysemöglichkeiten im Vergleich zur vorherigen Version, Universal Analytics.

In Bezug auf den Datenschutz gibt es einige wichtige Aspekte, die bei der Verwendung von Google Analytics 4.0 berücksichtigt werden müssen:

  1. Datenschutzrichtlinien: Als Website-Betreiber oder App-Entwickler ist es wichtig sicherzustellen, dass Sie transparent und rechtlich korrekt über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Nutzerdaten informieren. Ihre Datenschutzrichtlinien sollten klar darlegen, welche Arten von Daten von Google Analytics 4.0 erfasst werden, wie diese Daten verwendet werden und wie Benutzer ihre Zustimmung geben oder diese ablehnen können.
  2. IP-Anonymisierung: Google Analytics 4.0 ermöglicht die Anonymisierung von IP-Adressen, um personenbezogene Daten zu schützen. Durch die IP-Anonymisierung wird die vollständige IP-Adresse vor der Speicherung verkürzt, sodass eine Identifikation einzelner Benutzer nicht möglich ist. Dies ist eine wichtige Datenschutzmaßnahme, die in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben ist.
  3. Opt-Out-Möglichkeiten: Nutzer sollten die Möglichkeit haben, sich von der Datenerfassung durch Google Analytics 4.0 abzumelden. Dies kann beispielsweise durch das Setzen eines Opt-Out-Cookies oder die Integration eines Opt-Out-Links in die Datenschutzrichtlinie erfolgen. Dadurch können Besucher entscheiden, ob ihre Aktivitäten von Google Analytics erfasst werden oder nicht.
  4. Data Retention Controls: Mit Google Analytics 4.0 können Sie die Speicherdauer von Nutzerdaten steuern. Es ist ratsam, eine angemessene Aufbewahrungsfrist festzulegen und die Daten regelmäßig zu bereinigen, um die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
  5. Datenweitergabe: Stellen Sie sicher, dass Sie die Daten aus Google Analytics nicht mit personenbezogenen Daten verknüpfen, es sei denn, Sie haben die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine rechtliche Grundlage dafür vor.
  6. Google Data Processing Amendment: Wenn Sie Google Analytics 4.0 verwenden, sollten Sie das Data Processing Amendment (DPA) mit Google abschließen. Dieses Dokument enthält die Bedingungen für die Datenverarbeitung durch Google und stellt sicher, dass Google als Datenverarbeiter im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen handelt.
  7. Einwilligung der Nutzer: In einigen Ländern und Regionen ist es möglicherweise erforderlich, dass Sie die Zustimmung der Nutzer einholen, bevor Sie Google Analytics 4.0 verwenden. Achten Sie darauf, dass die Einwilligung rechtmäßig eingeholt wird und den Anforderungen der einschlägigen Datenschutzgesetze entspricht.
Google Analytics 4.0 mit Lupe auf das Logo gerichtet

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/statistik-pfeile-tendenz-wirtschaft-2899893/
Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/google-www-online-suche-suche-485611/

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KMU – (K)ein Ziel für Cyberangriffe?

Sicherheitsalarm im KMU


Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind beliebte Ziele von Cyber-Attacken. In den meisten Fällen sollen hier Daten von Kunden, Kooperationspartnern sowie sensible Daten gestohlen werden. Diese Daten haben auf dem illegalen Markt einen hohen Wert und werden meist gebündelt verkauft. Ebenso werden diese genutzt, um weitere Attacken durchzuführen und einen noch höheren Schaden anzurichten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können einen solchen Schaden nur schwer verkraften.

Die folgenden Basiselemente sind der Grundstein vor allem für kleine Unternehmen, um ein Mindestmaß an Sicherheit zu haben:


Zwei-Faktor Authentifizierung

Der erste Faktor ist das Passwort. Ein zweiter Faktor ist z.B. eine Push-Tan oder eine App wie der Authenticator von Microsoft. Dieses Verfahren sollte in der heutigen Zeit für jeden Nutzer und auch KMU der Standart sein.


Passwörter

Sie sollten starke Passwörter nutzen. Ein solches Passwort besteht aus Zahlen, Buchstaben, Groß- und Kleinschreibung sowie Sonderzeichen. Das Passwort sollte nicht im Duden zu finden sein.
Nutzen Sie für jeden Zugang ein anderes Passwort. Am besten empfiehlt sich ein Passwort Manager


Schulen und Sensibilisieren

Schulen Sie in regelmäßigen Abstanden Ihre Mitarbeiter über die korrekte Nutzung neuer Soft- und Hardware und informieren Sie im gleichen Zug auch über die möglichen Gefahren.


Makros abschalten

Arbeiten Sie am besten ohne Makros oder nur mit freigegeben Makros.


Firewall nutzen

Um den Angreifern das Eindringen in Ihr System zu erschweren, nutzen Sie unbedingt eine Firewall. Dies verschafft Ihnen eventuell ein bisschen Zeit, um gegenzusteuern.


Virenschutz nutzen

Schützen Sie Ihr System vor infizierten Dateien und überprüfen Sie Ihr System in regelmäßigen Abständen auf Viren, Malware und Trojanern. Sensibilisieren Sie auch Ihre Mitarbeiter im richtigen Umgang mit unbekannten E-Mails oder zwielichtigen Webseiten.


Updates

Installieren Sie immer die aktuellen Updates für Soft- und Hardware, denn hier werden oft auch bekannte Sicherheitslücken geschlossen, die das Eindringen in Ihr System erschweren.


Backups

Sichern Sie regelmäßig Ihre Daten z.B. bei einem Cloudanbieter in Deutschland. Sollte es zu einem Datenverlust kommen, können die Daten ohne Probleme wiederhergestellt werden.


Sie sehen, es ist kein Hexenwerk eine Grundsicherheit in Ihr Unternehmen zu bringen. Schon durch das Einrichten und Beachten dieser oben genannten Punkte steigt die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur und Ihrer Daten besonders für KMU erheblich.

Sicherheit in KMU Login Fenster

Bildquelle: Sicherheit Alarm Monitor - Kostenloses Foto auf Pixabay - Pixabay
Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/anmeldung-login-tastatur-hand-3938434/

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